Tervetuloa Suomeen!

Oder besser gesagt, willkommen zu meinem Blog, über meinen Austausch bei Teollisuusliitto in Finnland.

Nach meiner Anreise (und kurz darauf einem positiven „Austausch“ mit der örtlichen Polizei) verbrachte ich den ersten Tag klassisch mit dem Kennenlernen aller Abteilungen und Personen, sowie der festlichen Übergabe des Gebäudeschlüssels und einer Einheit zu den wichtigsten finnischen Alltagswörtern (ich wurde jedoch gebeten diese nicht in meinen Bericht aufzunehmen).

Hier die Zentrale in all ihrer Pracht! Laut meinem äußerst ausführlichem Programm werde ich die ersten Tage hauptsächlich hier verbringen.

Die ersten Gespräche durfte ich mit der internationalen Abteilung führen, da sie mir einen Überblick verschaffen wollten unterhielten wir uns über die Grundstruktur und die wesentlichen Unterschiede zu Österreich. Sehr grob abgekürzt, Betriebsräte werden nur von Gewerkschaftsmitgliedern gewählt und deren Rechte und Pflichten sind in den Kollektivverträgen vereinbart. Zusätzlich gibt es in Finnland noch Sicherheits- und Gesundheitsvertreter (S&G-Vertreter) aus der Belegschaft. Diese werden von allen Mitarbeiter:Innen gewählt.

Weiter gings mit den Kollegen der Bildungsabteilung welche auf S&G-Vertreter spezialisiert sind. Zur Wahl derer muss man wie erwähnt zwar kein Mitglied sein, jedoch bietet die Ausbildung die Gewerkschaft kostenlos für Mitglieder an!

Zum Start sind einige Unterschiede zu erkennen und ich freue mich darauf von den finnischen Kolleg:Innen zu lernen!

Die Industrie-Tagung der UNIA in Bern

Die Industrie-Tagung widmet sich der Mitwirkung und dem Kündigungsschutz von PeKo-Mitgliedern

PeKo steht für Personalkommission und ist das schweizerische Pendant zu den Betriebsrät*innen in Österreich. Der internationale Vergleich zeigt, dass PeKo’s in den Schweizer Betrieben vergleichsweise schwach verankert sind und wenig Rechte besitzen.

Die rechtliche Grundlage der PeKo’s- das Bundesgesetz über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben- besteht aus 6 Abschnitten und umfasst 16 Artikel. Darin sind geregelt wann eine PeKo gegründet werden kann (in Betrieben mit mind. 50 Arbeitnehmer*innen), die erstmalige Bestellung sowie Wahlgrundsätze (nur auf Verlangen von mind. 1/5 der Arbeitnehmer*innen ist die Wahl geheim durchzuführen), die Größe der PeKo (mind. 3 Personen, die Größe ist von Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in gemeinsam festzulegen), Informations- und Mitwirkungsrechte sowie die Zusammenarbeit.

PeKo-Reglement

Weil die gesetzlichen Bestimmungen ziemlich vage sind, verfügen die meisten PeKo’s über ein PeKo-Reglement, welches ihre Zusammensetzung, ihre Aufgaben, ihre Rechte und ihre Arbeitsweise genauer beschreibt.

Mit dem Reglement verständigt sich die PeKo über ihre Arbeitsweise und legt sie transparent dar. Das Reglement wird in der Regel von der PeKo selber verfasst und von dem/der Arbeitgeber*in erlassen. Das bedeutet, dass sich beide Seiten einig werden müssen.

An der Industrietagung…

…wurden diese wichtigen Themen mit dem Bundesrat Guy Parmelin, SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard und Unia-Präsidentin Vania Alleva diskutiert. Außerdem wurden die Resultate einer Studie der FH Freiburg über die Mitwirkung und den Kündigungsschutz der PeKo’s in der Industrie vorgestellt.

KV-Politik in Finnland – Viele Parallelen zu Österreich I

Die gewerkschaftliche Struktur in Finnland ist anders aufgebaut als in Österreich. Die einzelnen lokalen oder betrieblichen Gewerkschaften reihen sich in die jeweiligen Branchengewerkschaften ein. Diese wiederum gehören einem der drei Dachverbände an, die sich nach Berufsgruppen unterscheiden (Arbeiter:innen, Angestellte und Akademiker:innen). Sind Gewerkschaften aller drei Dachverbände in einem Betrieb vertreten, können drei verschiedene Kollektivverträge (KVs) zur Anwendung kommen.

Die KV-Abdeckungsrate ist im europäischen Vergleich durchaus hoch mit 85-90%. Die Voraussetzungen für die allgemeine Gültigkeit von KVs sind ähnlich wie bei uns. Eine mit dem österreichischen Bundeseinigungsamt vergleichbare Behörde erklärt einen KV unter gewissen Voraussetzungen für allgemein gültig. Dies bedeutet, dass auch AGs, die kein Mitglied in ihrer freiwilligen Interessenvertretung sind, diesen KV anwenden müssen. Die Voraussetzungen dafür sind, dass 50% der AGs der freiwilligen AG-Vereinigung angehören (wichtigste Kennziffer). Die Gewerkschaften sollen ungefähr 50% Mitglieder in dem betreffenden Sektor vorweisen können. Was in den meisten Bereichen auch gelingt.

Herausforderungen in der finnischen KV-Politik gibt es – ähnlich wie bei uns – viele. Die AGs versuchen seit Jahren die allgemeine Gültigkeit von KVs zurückzudrängen. Im Forstbereich ist es den AGs beispielsweise gelungen, den nationalen KV gänzlich aufzuheben und die Gewerkschaften dazu zu zwingen, mehr als 120 einzelne Firmen-KVs aus zu verhandeln. Auch die lohnpolitischen Elemente der KVs versuchen die AGs mehr und mehr auf die betriebliche Ebene oder sogar auf das individuelle Level herunter zu brechen.

Die finnischen Gewerkschaften kämpfen jedoch weiterhin für qualitativ hochwertige und allgemein gültige KVs, die den Beschäftigten faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen ermöglichen sollen.

Tarifkommission TV-N Sachen- Anhalt

Leipzig

Tarifpolitische Strategie

Verdi Leipzig setzt sich für faire Fahrerlohn in Sachsen-Anhalt ein

Die Gewerkschaft Verdi Leipzig hat sich erneut für die Rechte der Fahrer in Sachsen-Anhalt stark gemacht. Im Rahmen der Tarifkommission Sachsen-Anhalt wurde intensiv über die Zukunft der Fahrerlohn diskutiert. Ziel ist es, faire und angemessene Löhne für die Fahrer zu sichern, die täglich einen wichtigen Beitrag zur Mobilität und Wirtschaft leisten.

Welche Auswirkungen könnte ein EU-Beitritt der Ukraine haben?

Dieser Frage wurde am 13.05. im Zuge eines Seminars in der Stockholmer Schule für Wirtschaft nachgegangen. Dabei ging es nicht nur um einen EU Beitritt sondern auch um einen grünen Wiederaufbau der Ukraine. Zentrales Thema dabei war, welche Vorteile ein EU Beitritt zur Folge haben kann, aber auch, was alles seitens Ukraine noch notwendig ist.

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BESSER GEHT’S

MIT.BESTIMMT! 2025

Kooperationstagung für Europäische Betriebsräte

Demokratie, Rechtstaatlichkeit und Schutzrechte von Arbeitnehmer*innen sind die Basis unserer sozialen Marktwirtschaft. Die letzten Monate haben gezeigt, dass dies keine Selbstverständlichkeit (mehr) ist. Der Einsatz für mehr Demokratie am Arbeitsplatz und eine starke Mitbestimmung wird aktuell umso wichtiger, weil sich die Wertschöpfung im europäischen Binnenmarkt stark verändert.

So Leitsatz der Tagung.

Ich durfte an dieser zweitägigen Veranstaltung teilnehmen und jede Menge Betriebsräte*innen Gewerkschafter*innen sowie auch EU-Abgeordnete kennen lernen. Durch intensiven Austausch und regen Diskussionen wurden die Probleme der einzelnen Branchen und der BR-Arbeit in Deutschland bzw. in Österreich debattiert.

Herzlichen Dank an die Hans-Böckler-Stiftung und an die IGBCE für die gelungene Veranstaltung.

Das war der 36.Kongress der LO!

Der Kongress begann am Montag, dem 5. Mai, und endete am Freitag, dem 9. Mai.

In Oslo ist es üblich, dass der Gewerkschaftskongress eine ganze Woche dauert. Ich hatte das Vergnügen, gemeinsam mit Sandro Entholzer an diesem bedeutenden Ereignis teilzunehmen.

Der Auftakt am Montag wurde mit einer feierlichen Zeremonie begangen. Insgesamt hat der Kongress 315 Delegierte – und jede*r von ihnen hatte das Recht, das Wort auf der Bühne zu ergreifen. Etwa 190 Delegierte meldeten sich zu Wort, wobei jede Wortmeldung auf drei Minuten begrenzt war. Die meisten Reden fanden am Dienstag statt – ein langer Tag, der Berichten zufolge bis ein Uhr nachts andauerte. Dennoch konnten nicht alle Redebeiträge abgeschlossen werden, weshalb die Wortmeldungen am Mittwoch fortgesetzt wurden.

Ein deutlicher Unterschied zu Kongressen, wie wir sie aus Österreich kennen.

Auffallend war auch, wie intensiv sich die norwegische Gewerkschaft mit internationalen Themen auseinandersetzt – insbesondere mit der Situation in der Ukraine und in Palästina. Diese Fragen wurden immer wieder in den Diskussionen aufgegriffen.

Am Donnerstag stand dann die Wahl der neuen Vorsitzenden auf dem Programm. Die Abstimmung verlief überraschend schnell – sie wurde durch Aufstehen und Applaus bestätigt. Im Anschluss an die Wahl gab es eine Feier, an der alle Delegierten sowie zahlreiche Minister*innen teilnahmen. Auch wir hatten die Ehre, bei dieser Veranstaltung dabei zu sein.

Für Sandro und mich war diese Woche äußerst informativ und bereichernd. Wir konnten viele neue Eindrücke gewinnen, haben viel über den Ablauf eines norwegischen Gewerkschaftskongresses gelernt und zahlreiche interessante Gespräche mit Delegierten aus verschiedenen Regionen geführt.

Am Freitag wurden schließlich noch einige letzte Abstimmungen für die kommende vierjährige Periode durchgeführt.

Geschäftsmodell „Pflegende Angehörige“

In der Schweiz können pflegende Angehörige bei Spitex-Betrieben angestellt werden, um die Pflege von Angehörigen in der eigenen Wohnung zu übernehmen.

Pflegende Angehörige sind eine unverzichtbare Säule in der Schweizer Gesundheitsversorgung. Das freiwillige Engagement der rund 600.000 pflegenden Angehörigen entlastet das Budget der öffentlichen Hand um rund 3,7 Milliarden CHF jährlich.

Nach einem Bundesgerichtsentscheid von 2019 können Familienmitglieder und nahestehende Personen für gewisse Pflegearbeiten teilweise bezahlt werden. Geld gibt es für die sogenannte Grundpflege – Hilfe beim Duschen, Baden und Waschen, beim An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, beim Essen und Trinken, beim Toilettengang, beim Aufstehen, Hinlegen und Gehen sowie beim Zähneputzen. Bezahlt werden diese Arbeiten allerdings nur, wenn die Angehörigen bei einem Spitex-Betrieb oder ähnlichen Firma angestellt sind.

Die Spitex-Betriebe entscheiden autonom, ob sie pflegende Angehörige für die Pflege einer angehörigen Person anstellen möchten. Es gibt keine Verpflichtung dazu.

Werden pflegende Angehörige von der Spitex angestellt, müssen diese die Pflegeleistungen in der von der Spitex geforderten Qualität erfüllen. Eine diplomierte Pflegefachperson ist Ansprechperson der pflegenden Angehörigen und trägt die Fallverantwortung. Die Anforderungen bezüglich der Bedarfsermittlung gelten
auch bei der Leistungserbringung durch pflegende Angehörige. Diese führen Leistungen
gemäss der Pflegeplanung aus. Nur solche Leistungen werden entschädigt.

Bezüglich der Ausbildung ist ein Kurs in Pflegehilfe (diese Ausbildung umfasst in der Schweiz 120 Stunden) eine Mindestvorgabe. Allerdings kann dieser Kurs bzw. diese Ausbildung innerhalb des ersten Jahres ab Abstellung absolviert werden (d.h. der Abschluss muss nicht schon ab Anstellung vorliegen).

Bei der Anstellung von pflegenden Angehörigen ist ein Arbeitsvertrag abzuschliessen. Die
Vorgaben des Arbeitsgesetzes sind bei der Anstellung einzuhalten. Dazu gehört auch
die Gewährung von Fort- und Weiterbildung, eine Mitarbeitenden-Beurteilung, ein Arbeits-
zeugnis sowie die Regelung von Arbeits- und Ruhezeit.

60 Millionen Umsatz

Die Familienmitglieder erhalten für ihre Care-Arbeit einen Stundenlohn zwischen 30 und 35 Franken. Die Krankenkassen vergüten den Spitex-Organisationen und Firmen, bei denen die Angehörigen angestellt sind aber deutlich mehr: 52.60 Franken pro Stunde für die Grundpflege. Oft kommt noch eine Aufstockung von den Gemeinden dazu.

An die pflegenden Angehörigen gehen also nur 30 bis 50 Prozent, der Rest bleibt bei den Firmen. So ist es kein Wunder, dass Firmen, die sich auf die Anstellung von pflegenden Angehörigen fokussiert haben in den letzten Jahren wie Pilze aus dem Boden geschossen sind. Es ist nämlich ein ertragreiches Geschäft. Laut dem Krankenkassenverband Santésuisse haben die zwölf grössten Firmen im letzten Jahr 60 Millionen Franken Umsatz gemacht.