Gestern durfte ich an einer Verhandlung bei der WRC, der Workplace Relations Commission, teilnehmen.
Diese kümmert sich um Dispute zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen, bevor es zu einer echten Gerichtsverhandlung kommen muss.
Haben AN:innen Anliegen, die sich im Betrieb nicht mehr klären lassen kann die Gewerkschaft stellvertretend für sie einen Antrag für eine Anhörung stellen.
Die Verhandlung selbst findet dann nicht mehr zwischen AG:in und AN:in bzw. Gewerkschaft statt, sondern wird von Richter:innen übernommen.
Anders als bei traditionellen Gerichtsverhandlungen gibt es am Ende kein Urteil und einen Rechtsspruch, sondern es wird ein Vertrag zwischen den Parteien ausverhandelt. Quasi eine Art außergerichtliche Einigung, die schriftlich festgehalten und von beiden Seiten dann anerkannt wird.
Erst wenn diese Vorstufe scheitert oder sich eine der Parteien nicht an die Vereinbarung hält, führt der Weg weiter in den Labour Court, das Arbeitsgericht.

