KV-Politik in Finnland – Viele Parallelen zu Österreich II

Anders als in Österreich schließen die finnische Gewerkschaften Kollektivverträge durchschnittlich für zwei bis drei Jahre ab. Dabei lassen sich die KV-Partner:innen jedoch die Möglichkeit offen, auf unvorhergesehene Entwicklungen (z.B.: höhere Inflation) durch Nachverhandlungen reagieren zu können. Rahmenrechtliche Vereinbarungen (z.B.: kürzere Normalarbeitszeit) hingegen werden während der KV-Gültigkeitsdauer nicht abgeändert.

Die finnischen Gewerkschaften sind grundsätzlich zufrieden mit den mehrjährigen Abschlüssen und rechtfertigen diese auch mit dem hohen Ressourcenaufwand während der Verhandlungsprozesse.

Was auch spannend ist: in Finnland wird die für Lohnerhöhungen relevante Inflationsentwicklung nicht wie bei uns rückwirkend betrachtet, sondern in die Zukunft prognostiziert. Dabei müssen sich die Gewerkschaften auf die Vorhersagen der Arbeitgeber:innen verlassen und auf deren Basis die Lohnsteigerungen verhandeln.

Ähnlich wie bei uns, konzentrieren sich die Gewerkschaften bei den KV-Verhandlungen nicht nur auf Lohnerhöhungen, sondern fassen insbesondere auch rahmenrechtliche Verbesserungen ins Auge. Dabei spielen eine bessere Work-Life-Balance oder die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine große Rolle.

Besonders bemerkenswert: die Dienstleistungsgewerkschaft PAM kämpft in den KV-Verhandlungen für das Recht der Beschäftigten, unter gewissen Umständen von Teil- auf Vollzeit aufstocken zu können. Diese Forderung deckt sich quasi 1:1 mit der Forderung der GPA, wonach (Teilzeit-)Beschäftigte, die über einen längeren Zeitraum kontinuierlich Mehrstunden leisten, das Recht haben sollen, eine Erhöhung ihrer vertraglich festgten Arbeitszeit zu beantragen.