
Intensiver Austausch mit der Rechtsabteilung von Teollisuusliitto.
Zusätzlich zu den im letzten Beitrag erwähnten Änderungen, wurde noch eine Änderung im Steuerecht durchgeführt. Der Mitgliedsbeitrag zu Vereinen kann von der Steuer abgesetzt werden, jedoch nicht mehr für Vereine, welche berufliche Interessen vertreten. Dies ist ein direkter Angriff rein auf Gewerkschaften und zeigt mit welchem Gegenwind die finnische Arbeiterbewegung zu kämpfen hat.
Weiters noch eine Grundregel zu KVs in Finnland, diese sind nur national bindend für eine Branche, wenn sowohl >50% der Belegschaft bei Gewerkschaften sind, als auch die Arbeitgeberseite zu mehr als 50% beim Verhandlungspartner Mitglied ist.
In letzter Zeit hat vor allem die Auflösung von Arbeitgeberverbänden dazu geführt, dass die Anzahl an Firmenkollektivverträgen gestiegen ist. Die Entscheidung ob ein KV national verbindlich ist oder nicht trifft in Finnland eine Institution welche man mit unserem Bundeseinigungsamt vergleichen kann.

Aber wir können auch von Finnland lernen. Der Kündigungsschutz ist in Finnland wesentlich stärker ausgebaut als bei uns. Bei jeder Kündigung ist ein Grund erforderlich und wenn als Grund eine betriebliche Notwendigkeit angegeben wird, muss die gekündigte Person bis zu 1 Jahr lang verständigt werden, sollten wieder Personen eingestellt werden.

